BAföG

Wichtige Informationen zur Erteilung von BAföG-Leistungsnachweisen finden Sie hier.

Hinweise vom Amt für Ausbildungsförderung des Studienwerks Münster für das Ausfüllen von Formblatt 5 finden Sie hier.

AKTUELLE CORONA-REGELUNGEN FÜR BAföG-ANTRÄGE:

Bei Studierverzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie müssen Studierende je nach individuellem Fall entweder
a) Einen Antrag auf Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder
b) Einen Antrag auf verspätete Vorlage des Leistungsnachweises stellen.

In diesen Fällen ist es notwendig, dass die Studierenden von der Universität eine Bescheinigung erhalten,
1) dass die Prüfung coronabedingt ausgefallen ist und
2) dass ausschließlich dieser Ausfall zu einer Studienverzögerung geführt hat und
3) wann der erstmalige und frühestmögliche Nachholtermin stattfindet (nicht Wiederholungstermin!)